Kulturkreis Haunstetten e.V.

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1972 - 2022 Die Eingemeindung von Haunstetten vor 50 Jahren

Die Eingemeindung Haunstettens nach Augsburg war der Schlusspunkt vieler
Vorstöße Augsburgs zur Eingliederung Haunstetten. Laut Stadtarchiv Augsburg erfolgten sie seit 1887.

1935 beantragte der Augsburger Oberbürgermeister Josef Mayr bei der Regierung von Schwaben und Neuburg die Eingliederung von Haunstetten, Göggingen, Leitershofen, Deuringen, Stadtbergen, Steppach, Westheim, Neusäß und Teilen von Gersthofen sowie Friedbergs.
Begründet wurde im Wesentlichen mit den fehlenden Entfaltungsmöglichkeiten Augsburgs. Neben der Gemeinde Haunstetten wehrte sich auch durch "Quertreibereien" (so OB J.Mayr) Marie Gräfin Tattenbach. Dieser Versuch scheiterte, da das Reichsinnenministerium die Eingemeindungen ablehnte.

Aber schon 1946 kam es zum einstimmigen Beschluss des Augsburger Stadtrat, die im Dritten Reich beantragten, aber abgelehnten Eingemeindungen zu vollziehen. Dieser Vorstoß scheiterte wieder.

Durch die Stadterhebung 1952 fühlte sich Haunstetten in Zukunft vor weiteren Augsburger Versuchen "geschützt".

Doch es kam anders. Im Dezember 1971 beschloss der Bayerische Landtag das "Zweite Gesetz zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung". Ziel war, so der damalige Ministerpräsident Alfons Goppel, durch Gemeindefusionen, die Verwaltung leistungsfähiger und effizienter zu machen.
Im Rahmen dieser Gebietsreform wurden u.a. die 6962 bayerischen Kommunen auf 2051 reduziert - und Haunstetten war dabei.

Die Gebietsreform 1972 erfolgte z.T. gegen größte Widerstände der betroffenen Kommunen und ihrer Bürger*innen.

Auch Haunstetten versuchte die Eingemeindung abzuwehren u.a. durch Bürgerversammlungen, Plakataktionen, Flugblätter an alle Haushalte,, einer Abstimmung der Haunstetter Bürger*innen, Beschreitung des Klagewegs.

Es half nichts. Im Juni unterzeichnete der Haunstetter Bürgermeister Karl Rieger im Augsburger Rathaus zusammen mit den Augsburger Oberbürgermeister Wolfgang Pepper den "Vertrag zur Regelung der sich aus der Eingliederung der Stadt Haunstetten in die Stadt Augsburg ergebenden Fragen". Ab 01.07.1972 war Haunstetten ein Stadtteil Augsburgs.

War diese bayernweite Gebietsreform sinnvoll oder nicht, hatte sie mehr Vor- oder mehr Nachteile? Dieser Aspekt ist wäre einer intensiven und differenzierten Beurteilung fünfzig Jahre danach wert.

Jutta Goßner